Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die zwischen der Firma Elektro Spengler und ihren Vertragspartnern/Kunden geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1.2 Die angefertigten Zeichnungen und Abbildungen die mit dem Angebot angefertigt wurden und beiliegen sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht vor Sie dürfen ohne Einverständnis der Firma Elektro Spengler Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
1.3 Die Angebote sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. Wir behalten uns die Entscheidung über die Annahme frei.

2. Termine, Lieferung und Fertigstellung

2.1. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Firma Elektro Spengler nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
2.2. Wir behalten uns vor Bestellungen in Teillieferungen zu erfüllen, diese sind jeweils gesondert zu bezahlen. Wird die Teilzahlung der gelieferten Ware ausgesetzt so können wir die offene Erledigungen auszusetzten.
2.3. Liefertermine und Lieferfristen müssen von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur als annähernd vereinbart.

3. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
3.1. der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
3.2. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
3.3. der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

weiteres folgt in kürze